Manfred Tinebor
Durchfahrtverbot auf dem Elberadweg
An der Elbe werden hier mit dem Rad-"Zwischenwegweisung"-Zeichen ebenfalls die Radfahrer animiert den Elberadweg ordnungswidrig weiter zu benutzen.
Das Schild VZ 250 StVO verbietet hier aber allen Fahrzeugen die Durchfahrt! Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug!
... also Wanderschuhe anziehen oder umkehren. Wer weiter radelt, riskiert ein Bußgeld - Kurtaxe für Radler :o)
Offensichtlich kommt es oft vor, dass sich Kommunen und Kreisverwaltungen nicht über die Nutzung der Wege einig werden. Die Radwegweisungen werden von den Kommunen beschildert, für die Durchfahrtverbotschilder sind die Straßenverkehrsbehörden der Kreise zuständig. Die häufige Uneinigkeit zeigt sich dann, wie hier, durch die widersprüchliche Beschilderung für Radfahrer.