Dieses interessante Schild verziert den Waldweg des Holster Berges bei Nieheim
... aber in der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es dieses Verbotsschild nicht!
Die Missachtung dieses Phantasie-Schildes ist somit kein Verstoß gegen die StVO und kann offenkundig nicht zu einem Bußgeld führen.