Dass auf einem Radweg keine Fußgänger gehen sollen ist eigentlich klar. Das Verbotsschild für Fußgänger ist also überflüssig.
... aber dass auf einem benutzungspflichtig beschildertem Radweg die Durchfahrt für Radfahrer verboten ist, ergibt totalen Quatsch ... extrem konträren Unsinn!
Unsinniger kann eine Beschilderung für Radfahrer nicht mehr sein!!!
Gibt es in den Straßenverkehrsbehörden nur hirnlose Schildbürger?