D. Bughof
...und noch eine Anstiftung zur Ordnungswidrigkeit!
Hier am Rhein ist sogar der Fernradweg R3 über einen Gehweg geführt! Wer diesen Schilda Gehweg, wie durch die R3-Zwischenwegweisung empfohlen, mit dem Radl befährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.