Manfred Tinebor
Benutzungspflichtiger Radweg endet in Radfahrverbot!
Es ist leider keine Seltenheit, dass gut ausgebaute, Landstraßen-begleitende Radwege plötzlich ohne Vorankündigung von der Benutzungspflicht in ein Radfahrverbot übergehen. Hier ist es nicht einmal gestattet, mit dem Rad schiebend zu Fuß weiter zu gehen. Ortsunkundige Radler werden hier im Landkreis Diepholz zwangsweise zur Umkehr genötigt oder zu Verkehrsschild-missachtenden Kampfradlern erzogen.
Keine Ausnahme sondern die Regel sind mit Radfahrverbot endende benutzungspflichtige Radwege auch im Kreis Herford. Radwege von Landstraßen, die Umgehungsstraßen oder Autobahnzubringer kreuzen, münden regelmäßig ohne Vorankündigung in Radfahrverbote.
Ortsunkundigen Radlern ist es nicht möglich, an Herford vorbei zu radeln oder gar um Herford herum zu radeln. Die Radfahrverbote an den Landstraßen zwingen Verkehrsregeln-beachtende Radler, mitten durch den dichten Kraftverkehr der Innenstadt über Gossen und Bordsteinkanten zu hoppeln und sich der erheblichen Gefährdung durch zahlreiche fahrlässig Vorfahrt-missachtend abbiegende Kraftfahrzeuge auszusetzen..
Unter Befolgung der Radfahrverbote ist es Radlern in der Regel auch nicht möglich, Überführungen der Autobahn zu nutzen. Im Landkreis Herford sind alle Autobahn-querenden Zubringer für Radfahrer gesperrt! Falls es Möglichkeiten geben sollte, als Radler die Autobahn zu überqueren, so sind diese Möglichkeiten nicht ausgeschildert und so gut versteckt, dass ortsunkundige Radfahrer spätestens nach stundenlanger vergeblicher Suche zum Kampfradler konvertieren.
Einige Verkehrsplaner haben sich die Behinderung des Radverkehrs offenbar zur Hauptaufgabe gemacht.