Manfred Tinebor
Gehweg für Fahrräder??
Am Schiedersee empfehlen die Radwegweisungs-Schilder für Radfahrer verbotene Gehwege zu benutzen!
Das sogenannte Rad-"Zwischenwegweisung"-Zeichen wird von den Kommunen angebracht. Diese Wegweisungsschilder gibt es nicht in der StVO. Sie sind somit rechtlich irrelevant und haben keinen Einfluss auf das StVO-Gehwegschild Nr. 239, das von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet ist!
Diese von der Kommune Schieder-Schwalenberg empfohlenen Radwege am Schiedersee dürfen also keinesfalls radelnd benutzt werden!
Da Rad-Wegweisungsschilder sehr häufig Radfahrer verbotenerweise über Gehwege führen, ist es schwer vorstellbar, dass diese Aufforderungen zu Ordnungswidrigkeiten aus Versehen erfolgen.
Können sich die Kommune Schieder-Schwalenberg und der Kreis Lippe nicht über die Nutzungsart der Wege einig werden??