Manfred Tinebor
Anstiftung zur Ordnungswidrigkeit...
Von Lothe nach Schieder empfehlen die Radwegweisungs-Schilder einen für Radfahrer verbotenen Gehweg zu benutzen!
Das sogenannte Rad-"Zwischenwegweisung"-Zeichen wird von den Kommunen angebracht. Diese Wegweisungsschilder gibt es nicht in der StVO. Sie sind somit rechtlich völlig irrelevant und haben keinen Einfluss auf das StVO-Gehwegschild Nr. 239, das hier von der Straßenverkehrsbehörde Lippe angeordnet ist!
Der hier von der Kommune Schieder-Schwalenberg empfohlene Radweg darf also keinesfalls radelnd benutzt werden!