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Verbot der Einfahrt
Verbot der Einfahrt
Das Zeichen 267 StVO "Verbot der Einfahrt" beendet hier die Benutzungspflicht des linksseitigen Radweges der B1 zwischen Groß-Berkel und Aerzen. Die Umwandlung der Benutzungspflicht in ein Einfahrtverbot erfolgt auch hier typischerweise an einer Stelle, an der ein Spurwechsel von der Radfahrbahn auf die Hauptfahrbahn Richtung Aerzen nicht mehr möglich ist! Ortsunkundige Radfahrer sind gezwungen hier umzukehren um den Radweg bereits einige hundert Meter zurückliegend zu verlassen. Es lässt sich beobachten, dass eine große Anzahl von Radlern das unsinnig platzierte Verbotsschild ignoriert und den linksseitigen Radweg auch entlang des Einbahnstraßen-Abschnittes verbotener Weise weiterhin benutzt. Es scheint schikanierendes Programm der Verkehrsbehörden zu sein, die Enden straßenbegleitender Radwege so zu platzieren und zu gestalten, dass ein Wechsel auf die Hauptfahrspur unmöglich gemacht ist.

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