Manfred Tinebor
Geh-/Radweg-Ende
Typisch deutscher Unsinn: Die Benutzungspflicht des Radweges endet dort, wo ein Wechsel auf die Hauptfahrbahn nicht möglich ist.
Damit die Radler besser wenden können, ist der Rand des Radweges der K51 bei Warendorf aber extra bis zum Ende gemäht! :o)