Manfred Tinebor
Forststraße
Dieses Schild mit der Inschrift "Forststraße" gibt es in der StVO nicht. Es erlaubt vermutlich die Durchfahrt für Forstfahrzeuge. Ohne die Inschrift "Forststraße" wäre die Durchfahrt auch für Radfahrer verboten. Soll nun das Zusatzschild das Durchfahrtverbot für Radfahrer wie für die Forstfahrzeuge aufheben?